10.Der Sondergerichtshof besteht aus einem Vorverfahrensrichter, einer Hauptverfahrenskammer und einer Berufungskammer; eine zweite Hauptverfahrenskammer wird eingerichtet, sofern der Generalsekretär oder der Präsident des Sondergerichtshofs nach Ablauf von mindestens sechs Monaten, nachdem der Sondergerichtshof seine Tätigkeit aufgenommen hat, es verlangt.
分庭由一个预审法官、一个审判分庭和一个上诉分庭组成;在特别法庭开始运作至少六个月后,经秘书长或特别法庭庭长
求,可增设第二个审判分庭。